Teisendorf (im Dialekt „Deisndoaf“ gesprochen) ist ein Markt im Landkreis Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Berchtesgadener Land
Einwohner
9292 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83317, 83364
Vorwahl
08666
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Achthal, Allerberg, Almeding, Aschau, Babing, Beilehen, Breitenloh, Brunnmeister, Bcheln, Burgstall, Buschachen, Dandlhäusl, Dechantshof, Doppel, Doppeln, Endorf, Espannhausen, Feldel, Freidling, Gabenstadt, Gastag, Geischberg, Geislehen, Gemachmhle, Goppling, Grafenberg, Griesacker, Gröben, Großrckstetten, Grubenhaus, Grbel, Gumperting, Hainbuch, Hammer, Haslach, Hausmoning, Heigelsberg, Helmbichl, Helming, Herrnlehen
Adressen:
1. Markt Teisendorf, Rathausplatz 1, 83317 Teisendorf
2. Hauptverwaltung Landkreis Traunstein, Gabelsbergerstraße 16, 83278 Traunstein
3. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, Maximilianstraße 3, 80539 München
Gemeinde Teisendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.