Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Vögelsen

Vögelsen ist eine Gemeinde im Landkreis Lüneburg in Niedersachsen (Deutschland). Die Gemeinde Vögelsen gehört zur Samtgemeinde Bardowick
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2455 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21360
Vorwahl
04131
Adresse der Gemeinde
Lüneburger Straße 13, 21360 Vögelsen
Lüneburger Straße 13, 21360 Vögelsen 21360 Vögelsen Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
AufdemKiesberg, AufderDüpe, Landwehr
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Vögelsen
Vögelsen 1
21365 Vögelsen

2. Gemeindebüro Vögelsen
Kirchstraße 2
21365 Vögelsen

3. Ordnungsamt Landkreis Lüneburg
Am Sande 2
21335 Lüneburg
Gemeinde Vögelsen – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für Vögelsen online anfordern. Über Bebauungsplan24 können Bauunterlagen für Vögelsen online bestellt werden. Die Unterlagen werden in der Regel digital als PDF per E-Mail bereitgestellt.