Zwickau (im sächsischen Dialekt auch Zwigge) ist mit rund 90.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt in Sachsen und ein Oberzentrum im südwestlichen Teil des Landes.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
86.592 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
08056, 08058, 08060, 08062, 08064, 08066
Vorwahlen
0375, 03761 (Hartmannsdorf), 037604 (Mosel, Oberrothenbach, Schlunzig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zwickau
Hauptamt
Lessingstraße 1
08056 Zwickau
2. Polizeidirektion Zwickau
Reichenbacher Str. 17
08056 Zwickau
3. Agentur für Arbeit Zwickau
Antonstraße 2
08056 Zwickau
Gemeinde Zwickau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.