Zwickau (im sächsischen Dialekt auch Zwigge) ist mit rund 90.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt in Sachsen und ein Oberzentrum im südwestlichen Teil des Landes.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
86.592 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
08056, 08058, 08060, 08062, 08064, 08066
Vorwahlen
0375, 03761 (Hartmannsdorf), 037604 (Mosel, Oberrothenbach, Schlunzig)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Zwickau
Hauptamt
Lessingstraße 1
08056 Zwickau
2. Polizeidirektion Zwickau
Reichenbacher Str. 17
08056 Zwickau
3. Agentur für Arbeit Zwickau
Antonstraße 2
08056 Zwickau
Gemeinde Zwickau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.