Östringen liegt im Norden des Kreisgebietes am westlichen Rand des Kraichgaus zwischen den Ballungsräumen Karlsruhe und Heidelberg/Mannheim. Bis zur Kreisreform am 1. Januar 1973 gehörte Östringen zum Landkreis Bruchsal
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.012 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76684
Vorwahlen
07253, 07259
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Östringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für ein neues Wohnbaugebiet in Östringen hat Fortschritte gemacht. Der Bauleitplan weist Wohnbauflächen und private Grünflächen im Umfang von 7,26 Hektar sowie weitere 2,57 Hektar aus. Es gibt jedoch keine spezifischen neuesten Nachrichten seit Dezember 2024, da die letzten Updates aus diesem Zeitraum stammen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.