Aarbergen ist eine Untertaunusgemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6327 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65326
Vorwahlen
06120, 06430
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Aarbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Aarbergen werden verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu aktuell verfolgt und aktualisiert. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen in den Ortsteilen wie Daisbach (z.B. "Nördlich der Frühlingsstraße", "Volbertsberg I" mit mehreren Änderungen), Hausen über Aar (z.B. "Im Acker" mit mehreren Änderungen, "Kleingartengebiet im Hofacker"), Kettenbach (z.B. "Dreispitz I", "Hauser Feld" mit Erweiterungen und Änderungen), Michelbach (z.B. "Am Kirchfeld" mit mehreren Änderungen, "Nahversorgungszentrum" mit Änderungen) und Panrod (z.B. "Rödern - Roth", "Limbacher Pfad").
- Diese Pläne regeln Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen.
- Es gibt auch spezifische Pläne für Solarparks, Photovoltaikanlagen und andere spezielle Nutzungen wie den "Solarpark Aarbergen" und die "Photovoltaikanlage Hollerbaum".
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.