Aarbergen ist eine Untertaunusgemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6327 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65326
Vorwahlen
06120, 06430
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Aarbergen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Aarbergen werden verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu aktuell verfolgt und aktualisiert. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen in den Ortsteilen wie Daisbach (z.B. "Nördlich der Frühlingsstraße", "Volbertsberg I" mit mehreren Änderungen), Hausen über Aar (z.B. "Im Acker" mit mehreren Änderungen, "Kleingartengebiet im Hofacker"), Kettenbach (z.B. "Dreispitz I", "Hauser Feld" mit Erweiterungen und Änderungen), Michelbach (z.B. "Am Kirchfeld" mit mehreren Änderungen, "Nahversorgungszentrum" mit Änderungen) und Panrod (z.B. "Rödern - Roth", "Limbacher Pfad").
- Diese Pläne regeln Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen.
- Es gibt auch spezifische Pläne für Solarparks, Photovoltaikanlagen und andere spezielle Nutzungen wie den "Solarpark Aarbergen" und die "Photovoltaikanlage Hollerbaum".
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.