Aarbergen ist eine Untertaunusgemeinde im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
6327 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65326
Vorwahlen
06120, 06430
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Aarbergen werden verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu aktuell verfolgt und aktualisiert. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Es gibt zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen in den Ortsteilen wie Daisbach (z.B. "Nördlich der Frühlingsstraße", "Volbertsberg I" mit mehreren Änderungen), Hausen über Aar (z.B. "Im Acker" mit mehreren Änderungen, "Kleingartengebiet im Hofacker"), Kettenbach (z.B. "Dreispitz I", "Hauser Feld" mit Erweiterungen und Änderungen), Michelbach (z.B. "Am Kirchfeld" mit mehreren Änderungen, "Nahversorgungszentrum" mit Änderungen) und Panrod (z.B. "Rödern - Roth", "Limbacher Pfad").
- Diese Pläne regeln Aspekte wie die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubare Grundstücksfläche und die örtlichen Verkehrsflächen.
- Es gibt auch spezifische Pläne für Solarparks, Photovoltaikanlagen und andere spezielle Nutzungen wie den "Solarpark Aarbergen" und die "Photovoltaikanlage Hollerbaum".
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.