Altenkirchen (Westerwald) ( Aussprache?/i) ist Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6255 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57610
Vorwahl
02681
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Altenkirchen (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Altenkirchener Fachmarktzentrum auf dem Weyerdamm geht in die dritte Offenlage. Der Stadtrat hat einstimmig den überarbeiteten Plan mit weiteren Anregungen angenommen, einschließlich flächiger Begrünung der Fassaden, Verlagerung des Rad- und Fußwegs, Wegfall von Verkehrsgrünflächen und Baumpflanzungen. Der Plan muss nun für drei Wochen öffentlich begutachtet werden.
Zusätzlich wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt und der ehemaligen Verbandsgemeinde Altenkirchen überarbeitet, da der zentrale Versorgungsbereich durch das Fachmarktzentrum geringfügig überschritten wird. Parallel dazu arbeitet die Verbandsgemeinde an der Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Investor, die Unternehmensgruppe Widerker, zeigt sich ungeduldig wegen der Verzögerungen im Verfahren. Eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung der Stadthalle wurde ebenfalls in Auftrag gegeben, trotz Meinungsverschiedenheiten mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion über die Kosten.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung