Altlandsberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Land Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
9654 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033438;033439;03341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altlandsberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Altlandsberg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen. Ein wichtiger Punkt ist der Bebauungsplan für den A10 Energie- und Innovationspark Altlandsberg, für den am 11. Juli 2024 eine Informationsveranstaltung stattfand, bei der Bürger und Greentech-Unternehmen über das Planverfahren und innovative Technologien informiert wurden.
Zudem gibt es Pläne für die Erweiterung des Gewerbegebiets Am Königsweg, die im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Darüber hinaus plant die Stadt den Bau einer neuen Wohnsiedlung in Friedrichslust Süd, was jedoch von einer Bürgerinitiative kritisch gesehen wird.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.