Altlandsberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Land Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
9654 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033438;033439;03341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altlandsberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Altlandsberg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen. Ein wichtiger Punkt ist der Bebauungsplan für den A10 Energie- und Innovationspark Altlandsberg, für den am 11. Juli 2024 eine Informationsveranstaltung stattfand, bei der Bürger und Greentech-Unternehmen über das Planverfahren und innovative Technologien informiert wurden.
Zudem gibt es Pläne für die Erweiterung des Gewerbegebiets Am Königsweg, die im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Darüber hinaus plant die Stadt den Bau einer neuen Wohnsiedlung in Friedrichslust Süd, was jedoch von einer Bürgerinitiative kritisch gesehen wird.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.