Altlandsberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Land Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
9654 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033438;033439;03341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altlandsberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Altlandsberg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen. Ein wichtiger Punkt ist der Bebauungsplan für den A10 Energie- und Innovationspark Altlandsberg, für den am 11. Juli 2024 eine Informationsveranstaltung stattfand, bei der Bürger und Greentech-Unternehmen über das Planverfahren und innovative Technologien informiert wurden.
Zudem gibt es Pläne für die Erweiterung des Gewerbegebiets Am Königsweg, die im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Darüber hinaus plant die Stadt den Bau einer neuen Wohnsiedlung in Friedrichslust Süd, was jedoch von einer Bürgerinitiative kritisch gesehen wird.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.