Altlandsberg ( Aussprache?/i) ist eine Kleinstadt im Land Brandenburg, Landkreis Märkisch-Oderland.
Bundesland
Landkreis
Märkisch-Oderland
Einwohner
9654 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15345
Vorwahlen
033438;033439;03341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Altlandsberg – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Altlandsberg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen. Ein wichtiger Punkt ist der Bebauungsplan für den A10 Energie- und Innovationspark Altlandsberg, für den am 11. Juli 2024 eine Informationsveranstaltung stattfand, bei der Bürger und Greentech-Unternehmen über das Planverfahren und innovative Technologien informiert wurden.
Zudem gibt es Pläne für die Erweiterung des Gewerbegebiets Am Königsweg, die im Parallelverfahren mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
Darüber hinaus plant die Stadt den Bau einer neuen Wohnsiedlung in Friedrichslust Süd, was jedoch von einer Bürgerinitiative kritisch gesehen wird.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.