Amstetten ist eine Stadt im Südwesten Niederösterreichs, dem Mostviertel
Bundesland
Niederösterreich
Einwohner
23.656 (1. Jän. 2018)
Postleitzahlen
3300, 3311, 3361, 3362, 3363
Vorwahl
07472
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Schimmelmhle, Sontbergen, Steighof, Steigmhle, Waldeck, Wittingen, Ziegelhtte, Schimmelmühle, Sontbergen, Steighof, Steigmühle, Waldeck, Wittingen, Ziegelhütte
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Amstetten plant weitere Bebauungsgebiete trotz verschiedener Herausforderungen.
- Das Baugebiet Schalkstetten "Binsenstraße III" sieht eine Erweiterung um sechs weitere Bauplätze vor, aber diese Pläne sind durch neue Luft-Richtlinien in weite Ferne gerückt.
- Für das Gebiet "Brühl II" in Amstetten wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 1,4 Hektar.
- Es gibt Kritik von Bürgern an den Plänen für 21 neue Bauplätze in Amstetten-Dorf, insbesondere wegen der fehlenden direkten Anbindung über den Laurentiusweg.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.