Amstetten ist eine Stadt im Südwesten Niederösterreichs, dem Mostviertel
Bundesland
Einwohner
23.656 (1. Jän. 2018)
Postleitzahlen
3300, 3311, 3361, 3362, 3363
Vorwahl
07472
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Schimmelmhle, Sontbergen, Steighof, Steigmhle, Waldeck, Wittingen, Ziegelhtte, Schimmelmühle, Sontbergen, Steighof, Steigmühle, Waldeck, Wittingen, Ziegelhütte
Gemeinde Amstetten – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Amstetten plant weitere Bebauungsgebiete trotz verschiedener Herausforderungen.
- Das Baugebiet Schalkstetten "Binsenstraße III" sieht eine Erweiterung um sechs weitere Bauplätze vor, aber diese Pläne sind durch neue Luft-Richtlinien in weite Ferne gerückt.
- Für das Gebiet "Brühl II" in Amstetten wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchgeführt, um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken nachzukommen. Das Gebiet umfasst etwa 1,4 Hektar.
- Es gibt Kritik von Bürgern an den Plänen für 21 neue Bauplätze in Amstetten-Dorf, insbesondere wegen der fehlenden direkten Anbindung über den Laurentiusweg.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.