Andernach (mundartlich: Annenach) ist eine Große kreisangehörige Stadt im Landkreis Mayen-Koblenz im nördlichen Rheinland-Pfalz und liegt am Rhein.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
30.126 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56626
Vorwahlen
02632, 02636 (Kell)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe, Dammhof, Marienstätterhof, Miesenheimerhöhe
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 15:30
Dienstag: 08:30 - 15:30
Mittwoch: 08:30 - 15:30
Donnerstag: 08:30 - 15:30
Freitag: 08:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Andernach konzentrieren sich die aktuellen Planungen auf die städtebauliche Innenentwicklung. Es gibt Pläne für die Erschließung weiterer Wohngebiete, wie zum Beispiel im Bereich der Plaidter Straße, wo ca. 30 Baugrundstücke für Wohnhäuser und teilweise nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind.
Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des Altstadtbereichs, einschließlich der Modernisierung und Verbesserung privater erhaltenswerter Gebäude und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Der Kirchplatz und der Steinweg wurden bereits neu gestaltet, und es gibt Pläne für eine Wohnhauszeile entlang der Hochstraße und den Bau eines Hotels in der westlichen Altstadt.
Zusätzlich wird die Ansiedlung eines größeren Hotels der gehobenen Kategorie direkt an der Rheinfront angestrebt, und es gibt Pläne für die Umwidmung des ehemaligen Gewerbegeländes zwischen Krankenhaus und Scheidsgasse zum Wohngebiet Rheinpark, wo bereits über 250 neue Wohnungen entstanden sind.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.