Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde auf Beschluss ihres Gemeinderats als Satzung die zugelassenen, städtebaulich relevanten Nutzungen auf einem Grundstück nach Art und Maß fest.
Im Gegensatz zu den Flächennutzungsplänen, die eine ganze Gemeinde abdecken, beziehen sich Bebauungspläne in der Regel nur auf Teile von Gemeinden. Sie können sich zum Beispiel auf ein einzelnes Grundstück oder eine Gruppe von Gebäuden beziehen. Der Bebauungsplan muss daher die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festlegen (§ 7 Abs. 7 BauGA). Nach dem Prinzip des "einheitlichen Raums" darf sich der Geltungsbereich mehrerer Entwicklungsprojekte nicht überschneiden. Zusammen werden sie als "Flächennutzungsplanung" und "Entwicklungsplanung" bezeichnet.