Aschaffenburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}aˈʃafn̩ˌbʊrk], Aussprache?/i, lokal: Aschebersch [ˈaʒəˌbɛːʃ]) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, Teil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, größte Stadt der Region Bayerischer Untermain und nach Würzburg die zweitgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
71.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63739, 63741, 63743
Vorwahlen
06021, 06028
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörrmorsbach, Dörrmorsbach
Gemeinde Aschaffenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan »Kai 6/Westliche Limesstraße« in Stockstadt wurde im Sommer 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, wegen fehlerhafter Annahmen über den Flächennutzungsplan und Lärmbelastungen. Ein ergänzendes Verfahren soll die Kritikpunkte beseitigen.
In Aschaffenburg selbst gibt es Bedarf für etwa 2500 weitere Wohnungen bis 2030, wobei das Ziel von 4000 neuen Wohnungen seit 2011 bereits erreicht wurde.
Zusätzlich laufen in Aschaffenburg vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Regenüberlaufs "Am Schloßberg", die durch archäologische Funde und notwendige Planungsanpassungen verlängert wurden, mit einem geplanten Bauende Ende April 2025.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.