Aschaffenburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}aˈʃafn̩ˌbʊrk], Aussprache?/i, lokal: Aschebersch [ˈaʒəˌbɛːʃ]) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, Teil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, größte Stadt der Region Bayerischer Untermain und nach Würzburg die zweitgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
71.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63739, 63741, 63743
Vorwahlen
06021, 06028
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörrmorsbach, Dörrmorsbach
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
Der Bebauungsplan »Kai 6/Westliche Limesstraße« in Stockstadt wurde im Sommer 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, wegen fehlerhafter Annahmen über den Flächennutzungsplan und Lärmbelastungen. Ein ergänzendes Verfahren soll die Kritikpunkte beseitigen.
In Aschaffenburg selbst gibt es Bedarf für etwa 2500 weitere Wohnungen bis 2030, wobei das Ziel von 4000 neuen Wohnungen seit 2011 bereits erreicht wurde.
Zusätzlich laufen in Aschaffenburg vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Regenüberlaufs "Am Schloßberg", die durch archäologische Funde und notwendige Planungsanpassungen verlängert wurden, mit einem geplanten Bauende Ende April 2025.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.