Aschaffenburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}aˈʃafn̩ˌbʊrk], Aussprache?/i, lokal: Aschebersch [ˈaʒəˌbɛːʃ]) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, Teil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, größte Stadt der Region Bayerischer Untermain und nach Würzburg die zweitgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
71.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63739, 63741, 63743
Vorwahlen
06021, 06028
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörrmorsbach, Dörrmorsbach
Gemeinde Aschaffenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan »Kai 6/Westliche Limesstraße« in Stockstadt wurde im Sommer 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, wegen fehlerhafter Annahmen über den Flächennutzungsplan und Lärmbelastungen. Ein ergänzendes Verfahren soll die Kritikpunkte beseitigen.
In Aschaffenburg selbst gibt es Bedarf für etwa 2500 weitere Wohnungen bis 2030, wobei das Ziel von 4000 neuen Wohnungen seit 2011 bereits erreicht wurde.
Zusätzlich laufen in Aschaffenburg vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Regenüberlaufs "Am Schloßberg", die durch archäologische Funde und notwendige Planungsanpassungen verlängert wurden, mit einem geplanten Bauende Ende April 2025.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.