Aschaffenburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}aˈʃafn̩ˌbʊrk], Aussprache?/i, lokal: Aschebersch [ˈaʒəˌbɛːʃ]) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, Teil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, größte Stadt der Region Bayerischer Untermain und nach Würzburg die zweitgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
71.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63739, 63741, 63743
Vorwahlen
06021, 06028
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dörrmorsbach, Dörrmorsbach
Gemeinde Aschaffenburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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Der Bebauungsplan »Kai 6/Westliche Limesstraße« in Stockstadt wurde im Sommer 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, wegen fehlerhafter Annahmen über den Flächennutzungsplan und Lärmbelastungen. Ein ergänzendes Verfahren soll die Kritikpunkte beseitigen.
In Aschaffenburg selbst gibt es Bedarf für etwa 2500 weitere Wohnungen bis 2030, wobei das Ziel von 4000 neuen Wohnungen seit 2011 bereits erreicht wurde.
Zusätzlich laufen in Aschaffenburg vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Regenüberlaufs "Am Schloßberg", die durch archäologische Funde und notwendige Planungsanpassungen verlängert wurden, mit einem geplanten Bauende Ende April 2025.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.