Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Aschaffenburg

Aschaffenburg ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}aˈʃafn̩ˌbʊrk], Aussprache?/i, lokal: Aschebersch [ˈaʒəˌbɛːʃ]) ist eine kreisfreie Stadt im bayerischen Regierungsbezirk Unterfranken, Teil der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, größte Stadt der Region Bayerischer Untermain und nach Würzburg die zweitgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Einwohner
71.381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63739, 63741, 63743
Vorwahlen
06021, 06028
Adresse der Stadtverwaltung
Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg 63739 Bayern DE
Website
Ortsteile
Dörrmorsbach, Dörrmorsbach
Gemeinde Aschaffenburg – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:
Der Bebauungsplan »Kai 6/Westliche Limesstraße« in Stockstadt wurde im Sommer 2024 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für unwirksam erklärt, wegen fehlerhafter Annahmen über den Flächennutzungsplan und Lärmbelastungen. Ein ergänzendes Verfahren soll die Kritikpunkte beseitigen.

In Aschaffenburg selbst gibt es Bedarf für etwa 2500 weitere Wohnungen bis 2030, wobei das Ziel von 4000 neuen Wohnungen seit 2011 bereits erreicht wurde.

Zusätzlich laufen in Aschaffenburg vorbereitende Arbeiten für den Neubau des Regenüberlaufs "Am Schloßberg", die durch archäologische Funde und notwendige Planungsanpassungen verlängert wurden, mit einem geplanten Bauende Ende April 2025.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Bebauungsplan Aschaffenburg