Augsburg ist eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns und zählt zu dessen drei Metropolen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
296.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
86150–86199
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augsburg
Gemeinde Augsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Augsburg sind several Bebauungsplanverfahren im Gange, um den Wohnraumbedarf zu decken. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Die Stadt Augsburg plant große Wohnbauprojekte, wie das Projekt auf dem ehemaligen Ledvance-Gelände an der Berliner Allee, wo 800-900 neue Wohnungen entstehen sollen, und auf dem Gelände der Firma Eberle in Pfersee, wo etwa 420 Wohnungen geplant sind.
- Weitere Projekte umfassen die Neuordnung des Schwabencenters in Herrenbach, das Quartier an der Sommestraße in Kriegshaber und das Bahnparkareal im Hochfeld. Bis Mitte/Ende des Jahrzehnts sollen über 7000 neue Wohnungen durch zusätzliche Bauleitplanverfahren geschaffen werden.
- Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 457 A für den Bereich zwischen der Jakoberwallstraße und der Argonstraße wurde beschlossen, um den Standort des REWE-Marktes neu zu ordnen und durch eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Einzelhandel zu erweitern. Hierfür findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
- Die Bauverwaltung plant, in den kommenden zwei Jahren zahlreiche Bebauungsplan-Verfahren abzuschließen, um auf etwa 28 Hektar Bauflächen bis zu 2250 Wohnungen zu realisieren, unter anderem in den Bereichen Wald-/Döllgaststraße, ehemaliges Zeuna-Stärker-Areal, Fabrikschloss im Textilviertel und weitere.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.