Augsburg ist eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns und zählt zu dessen drei Metropolen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
296.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
86150–86199
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augsburg
Gemeinde Augsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Augsburg sind several Bebauungsplanverfahren im Gange, um den Wohnraumbedarf zu decken. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Die Stadt Augsburg plant große Wohnbauprojekte, wie das Projekt auf dem ehemaligen Ledvance-Gelände an der Berliner Allee, wo 800-900 neue Wohnungen entstehen sollen, und auf dem Gelände der Firma Eberle in Pfersee, wo etwa 420 Wohnungen geplant sind.
- Weitere Projekte umfassen die Neuordnung des Schwabencenters in Herrenbach, das Quartier an der Sommestraße in Kriegshaber und das Bahnparkareal im Hochfeld. Bis Mitte/Ende des Jahrzehnts sollen über 7000 neue Wohnungen durch zusätzliche Bauleitplanverfahren geschaffen werden.
- Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 457 A für den Bereich zwischen der Jakoberwallstraße und der Argonstraße wurde beschlossen, um den Standort des REWE-Marktes neu zu ordnen und durch eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Einzelhandel zu erweitern. Hierfür findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
- Die Bauverwaltung plant, in den kommenden zwei Jahren zahlreiche Bebauungsplan-Verfahren abzuschließen, um auf etwa 28 Hektar Bauflächen bis zu 2250 Wohnungen zu realisieren, unter anderem in den Bereichen Wald-/Döllgaststraße, ehemaliges Zeuna-Stärker-Areal, Fabrikschloss im Textilviertel und weitere.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.