Augsburg ist eine kreisfreie Großstadt im Südwesten Bayerns und zählt zu dessen drei Metropolen
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
296.478 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
86150–86199
Vorwahl
0821
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Augsburg
Gemeinde Augsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Augsburg sind several Bebauungsplanverfahren im Gange, um den Wohnraumbedarf zu decken. Hier sind einige der neuesten Entwicklungen:
- Die Stadt Augsburg plant große Wohnbauprojekte, wie das Projekt auf dem ehemaligen Ledvance-Gelände an der Berliner Allee, wo 800-900 neue Wohnungen entstehen sollen, und auf dem Gelände der Firma Eberle in Pfersee, wo etwa 420 Wohnungen geplant sind.
- Weitere Projekte umfassen die Neuordnung des Schwabencenters in Herrenbach, das Quartier an der Sommestraße in Kriegshaber und das Bahnparkareal im Hochfeld. Bis Mitte/Ende des Jahrzehnts sollen über 7000 neue Wohnungen durch zusätzliche Bauleitplanverfahren geschaffen werden.
- Ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) Nr. 457 A für den Bereich zwischen der Jakoberwallstraße und der Argonstraße wurde beschlossen, um den Standort des REWE-Marktes neu zu ordnen und durch eine gemischte Nutzung mit Wohnen und Einzelhandel zu erweitern. Hierfür findet eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
- Die Bauverwaltung plant, in den kommenden zwei Jahren zahlreiche Bebauungsplan-Verfahren abzuschließen, um auf etwa 28 Hektar Bauflächen bis zu 2250 Wohnungen zu realisieren, unter anderem in den Bereichen Wald-/Döllgaststraße, ehemaliges Zeuna-Stärker-Areal, Fabrikschloss im Textilviertel und weitere.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.