Bötersen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme) im Bundesland Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27367
Vorwahl
04268
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bötersen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Bötersen:
Alter Kirchweg,
Am Acker,
Am Sandberg,
Am Weißen Berge,
Auf dem Kamp,
Bahnhofstr.,
Borcheler Weg,
Buchenende,
Dorfstr.,
Fasanenweg,
Hasenwinkel,
Höperhöfen,
Im Winkel,
Imkerweg,
In der Worth,
Jeerhof,
Jeerhofer Weg,
Kastanienstr.,
Kleine Gasse,
Luhner Weg,
Neuer Damm,
Rotenburger Weg,
Unter den Eichen,
Worthkoppel,
Zwischen den Höfen,
•
1
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.