Bötersen ist eine Gemeinde in der Samtgemeinde Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme) im Bundesland Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27367
Vorwahl
04268
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Bötersen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Straßen in Bötersen:
Alter Kirchweg,
Am Acker,
Am Sandberg,
Am Weißen Berge,
Auf dem Kamp,
Bahnhofstr.,
Borcheler Weg,
Buchenende,
Dorfstr.,
Fasanenweg,
Hasenwinkel,
Höperhöfen,
Im Winkel,
Imkerweg,
In der Worth,
Jeerhof,
Jeerhofer Weg,
Kastanienstr.,
Kleine Gasse,
Luhner Weg,
Neuer Damm,
Rotenburger Weg,
Unter den Eichen,
Worthkoppel,
Zwischen den Höfen,
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FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.