Die Stadt ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und ein staatlich anerkanntes Heilbad. Bad Bergzabern (pfälz
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
8454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76887
Vorwahl
06343
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Augspurgermhle, Emilienruhe, Augspurgermühle, Emilienruhe
Gemeinde Bad Bergzabern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Schmiedgasse in Steinfeld ist in der Offenlage, die ursprünglich bis zum 15. November 2024 geplant war, aber bis zum 29. November 2024 verlängert wurde.
- Es gibt Pläne für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage Ost, für die ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung mit der Pionext Asset GmbH & Co. KG gefasst wurde.
- Bebauungspläne der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sind online verfügbar und enthalten Informationen zu den zukünftigen Nutzungen der Grundstücke.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.