Berchzawwre) ist eine Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Südliche Weinstraße und gemessen an der Einwohnerzahl (nach Herxheim) dessen zweitgrößte Ortsgemeinde. Die Stadt ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und ein staatlich anerkanntes Heilbad
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
8454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76887
Vorwahl
06343
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Augspurgermhle, Emilienruhe, Augspurgermühle, Emilienruhe
Gemeinde Bad Bergzabern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Schmiedgasse in Steinfeld ist in der Offenlage, die ursprünglich bis zum 15. November 2024 geplant war, aber bis zum 29. November 2024 verlängert wurde.
- Es gibt Pläne für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage Ost, für die ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung mit der Pionext Asset GmbH & Co. KG gefasst wurde.
- Bebauungspläne der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sind online verfügbar und enthalten Informationen zu den zukünftigen Nutzungen der Grundstücke.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.