Berchzawwre) ist eine Stadt im rheinland-pfälzischen Landkreis Südliche Weinstraße und gemessen an der Einwohnerzahl (nach Herxheim) dessen zweitgrößte Ortsgemeinde. Die Stadt ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde und ein staatlich anerkanntes Heilbad
Bundesland
Landkreis
Südliche Weinstraße
Einwohner
8454 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76887
Vorwahl
06343
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Augspurgermhle, Emilienruhe, Augspurgermühle, Emilienruhe
Gemeinde Bad Bergzabern – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Schmiedgasse in Steinfeld ist in der Offenlage, die ursprünglich bis zum 15. November 2024 geplant war, aber bis zum 29. November 2024 verlängert wurde.
- Es gibt Pläne für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage Ost, für die ein Grundsatzbeschluss zur Umsetzung mit der Pionext Asset GmbH & Co. KG gefasst wurde.
- Bebauungspläne der Gemeinden in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern sind online verfügbar und enthalten Informationen zu den zukünftigen Nutzungen der Grundstücke.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.