Bad Kreuznach ist eine Kurstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des Landkreises Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. Bad Kreuznach ist Sitz der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, gehört ihr als große kreisangehörige Stadt jedoch nicht an
Bundesland
Landkreis
Einwohner
51.695 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55543, 55545, 55583Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0671, 06727, 06708
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermhle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymhle, Schtzenhaus, DarmstädterHof, Kehrenberg, Kuhberg, Lohrerhof, Lohrermühle, Osterhöll, Rheingrafenwiese, Rotelaymühle, Schützenhaus
Gemeinde Bad Kreuznach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die DWG eG plant in Bad Kreuznach auf dem ehemaligen Gelände eines Fliesenfachhandels in der Rüdesheimer Straße ein dreigeschossiges Wohngebäude mit Tiefgarage und 53 Wohneinheiten. Nach dem im April 2023 erteilten Bauvorbescheid wurden weitere Schritte zur Umsetzungsphase unternommen.
Die Deutsche Bauwert AG hat für ihr Projekt "Humperdinck Park" in Bad Kreuznach den Bebauungsplan inklusive Durchführungsvertrag einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Das Projekt umfasst zehn Neubauten mit insgesamt 200 Wohnungen und einer neuen Verbindungsstraße für das Quartier.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.