Die Stadt Bad Marienberg (Westerwald) (mundartlich: Marmerich) ist ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56470
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Marienberg (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg hat derzeit 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Es gibt auch 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
- Bebauungspläne wie Nr. 2 „Am Federnwerk“, Nr. 3 „Wohngebiet Gebirge“, Nr. 7 „Am Goldkindstein“, Nr. 13 „Historische Altstadt“ und weitere sind rechtskräftig oder in verschiedenen Verfahrensständen.
- Es besteht derzeit kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, aber es ist geplant, einen innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu entwickeln und rechtskräftig zu machen.
- Aktuelle Projekte umfassen die Umgestaltung des südlichen Kurparks und die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Kurpark-Rathaus.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung