Die Stadt Bad Marienberg (Westerwald) (mundartlich: Marmerich) ist ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56470
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg hat derzeit 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Es gibt auch 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
- Bebauungspläne wie Nr. 2 „Am Federnwerk“, Nr. 3 „Wohngebiet Gebirge“, Nr. 7 „Am Goldkindstein“, Nr. 13 „Historische Altstadt“ und weitere sind rechtskräftig oder in verschiedenen Verfahrensständen.
- Es besteht derzeit kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, aber es ist geplant, einen innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu entwickeln und rechtskräftig zu machen.
- Aktuelle Projekte umfassen die Umgestaltung des südlichen Kurparks und die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Kurpark-Rathaus.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung