Die Stadt Bad Marienberg (Westerwald) (mundartlich: Marmerich) ist ein staatlich anerkanntes Kneipp-Heilbad im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie angehört
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
6137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56470
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Bad Marienberg (Westerwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg hat derzeit 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Es gibt auch 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.
- Bebauungspläne wie Nr. 2 „Am Federnwerk“, Nr. 3 „Wohngebiet Gebirge“, Nr. 7 „Am Goldkindstein“, Nr. 13 „Historische Altstadt“ und weitere sind rechtskräftig oder in verschiedenen Verfahrensständen.
- Es besteht derzeit kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, aber es ist geplant, einen innerhalb der nächsten 3-5 Jahre zu entwickeln und rechtskräftig zu machen.
- Aktuelle Projekte umfassen die Umgestaltung des südlichen Kurparks und die Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Kurpark-Rathaus.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.