Bad Neustadt an der Saale (amtlich: Bad Neustadt a.d.Saale) (lokal: Neuschd) ist die Kreisstadt des unterfränkischen Landkreises Rhön-Grabfeld, 32 km nördlich von Schweinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Rhön-Grabfeld
Einwohner
15.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97616
Vorwahl
09771
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 07:45 - 17:00
Dienstag: 07:45 - 17:00
Mittwoch: 07:45 - 17:00
Donnerstag: 07:45 - 18:00
Freitag: 07:45 - 17:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Neustadt a. d. Saale hat several Bebauungspläne und Änderungen in den letzten Monaten umgesetzt:
- Der Stadtrat hat am 11.04.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung für den Bereich Fl.Nr. 166 der Gemarkung Herschfeld beschlossen. Der geänderte Entwurf wurde vom 30.12.2024 bis 31.01.2025 erneut öffentlich ausgelegt.
- Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Solarpark Brendlorenzen“ und „Solarpark Lebenhan“ wurde am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht und ist damit wirksam.
- Bebauungspläne mit integrierten Grünordnungsplänen für die Solarparks Brendlorenzen und Lebenhan wurden am 10.10.2024 als Satzungen beschlossen und am 02.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Westlich des Lebenhaner Weges / 2. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Brendlorenzen wurde am 25.07.2024 beschlossen und am 07.08.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Der Bebauungsplan „Am Wethfeld/1. Erschließungsabschnitt“ im Stadtteil Dürrnhof wurde am 20.06.2024 beschlossen und am 12.07.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Erschließung des neuen Baugebietes in Brendlorenzen erfolgt abschnittsweise, beginnend mit den Parzellen 1 bis 16 und einer Parzelle für eine neue Kindertagesstätte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern