Der von Schlüchtern durch den Spessart nach Großheubach bei Miltenberg verlaufende „Eselsweg“ führt an Bad Orb vorbei. Sie liegt zwischen bewaldeten Bergen im Naturpark Spessart, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
10.333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63619
Vorwahl
06052
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburg, Haselruhe, Molkenberg, Wegscheide, Altenburg, Haselruhe, Molkenberg, Wegscheide
Gemeinde Bad Orb – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Orb hat am 5. Juni 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines erweiterten Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Wildparks und des angrenzenden Stadtwaldes gefasst. Das Ziel ist die Schaffung einer Naturerlebniswelt und eines Kur- und Heilwaldes zu waldtherapeutischen Heilzwecken. Eine Veränderungssperre soll eine anderweitige Nutzung des Waldes ausschließen.
Zusätzlich wird in einem anderen Bereich der Stadt ein Bebauungsplan für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Nordosten von Bad Orb umgesetzt. Dieser Plan soll den Ortsrand abrunden, neue Wohnbaugrundstücke schaffen und die bestehende Wohnbebauung bauplanungsrechtlich sichern.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.