Sie liegt zwischen bewaldeten Bergen im Naturpark Spessart, einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Deutschlands. Der von Schlüchtern durch den Spessart nach Großheubach bei Miltenberg verlaufende „Eselsweg“ führt an Bad Orb vorbei
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
10.333 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63619
Vorwahl
06052
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenburg, Haselruhe, Molkenberg, Wegscheide, Altenburg, Haselruhe, Molkenberg, Wegscheide
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung von Bad Orb hat am 5. Juni 2024 den Beschluss zur Aufstellung eines erweiterten Bebauungsplans für die Fläche des ehemaligen Wildparks und des angrenzenden Stadtwaldes gefasst. Das Ziel ist die Schaffung einer Naturerlebniswelt und eines Kur- und Heilwaldes zu waldtherapeutischen Heilzwecken. Eine Veränderungssperre soll eine anderweitige Nutzung des Waldes ausschließen.
Zusätzlich wird in einem anderen Bereich der Stadt ein Bebauungsplan für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Nordosten von Bad Orb umgesetzt. Dieser Plan soll den Ortsrand abrunden, neue Wohnbaugrundstücke schaffen und die bestehende Wohnbebauung bauplanungsrechtlich sichern.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.