Die Gemeinde besteht aus den Kernstadtteilen Salmünster und Bad Soden sowie aus den Stadtteilen Ahl, Alsberg, Eckardroth, Katholisch-Willenroth, Kerbersdorf, Mernes, Romsthal und Wahlert
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
13.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63628
Vorwahlen
06056, 06660 (Mernes)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Soden-Salmünster – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordneten von Bad Soden-Salmünster haben den Bebauungsplan „Leben am Schloss“ geändert. Der Erschließungsweg im Areal wird um etwa 18 Meter verkürzt, und die Dachneigung für Gebäude entlang der Pacificusstraße wurde auf maximal 18 Grad begrenzt, um eine unmaßstäbliche Überhöhung der Satteldächer zu vermeiden. Südlich und östlich des künftigen Bruno-Döring-Platzes sind mehrgeschossige Wohn- und Funktionsgebäude mit einer Tagespflegestation und einem Bistro geplant. Die Grundflächenzahl für diese Gebäude kann durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen bis zu 0,9 überschritten werden.
Zudem wurde die Festsetzung für Grundstückszufahrten und Stellplätze geändert, da die vorherige Regelung als nicht praktikabel erwiesen hat. Eine Pflanzliste für Einzelbäume wurde aus dem Plan gestrichen, da sie nie Gegenstand des Beteiligungsverfahrens war.
Eine Interessengemeinschaft protestiert gegen die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gebieten „Oberer Krebsrain“ und „Hirschbach“ wegen Umweltauswirkungen, Infrastrukturproblemen und negativen Folgen für die ansässigen Bürger. Diese Gebiete sollen aus der Stadtentwicklungsplanung ausgeschlossen werden.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.