Bensheim liegt an der Bergstraße und ist mit 40326 Einwohnern die größte Stadt des Kreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
40.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64625
Vorwahl
06251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bensheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bensheim plant die Bebauung des ehemaligen Geländes der Christoffel-Blindenmission in Schönberg mit Wohnbebauung. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "BS 8 Seegenberg" wurde im Mai 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und liegt bis zum 12. Juli zur Einsicht aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 26. Juni statt.
- Es gibt eine 2. Änderung des Bebauungsplans BW 57 "Erweiterung Stubenwald II", die unter anderem die Reduzierung der Fassadenbegrünung und eine Erhöhung des Anteils an Dachflächen mit Photovoltaikanlagen von 25% auf 50% umfasst. Diese Änderungen sollen die Ansiedlung von Betrieben mit hohen hygienischen Anforderungen ermöglichen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
- Bensheim startet zudem eine Stadtklimaanalyse, die als Grundlage für zukünftige Stadtplanungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas dient. Dieser Prozess soll klimabedingte Herausforderungen identifizieren und Strategien für eine klimaresiliente Stadtentwicklung entwickeln.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.