Bensheim liegt an der Bergstraße und ist mit 40326 Einwohnern die größte Stadt des Kreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
40.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64625
Vorwahl
06251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bensheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bensheim plant die Bebauung des ehemaligen Geländes der Christoffel-Blindenmission in Schönberg mit Wohnbebauung. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "BS 8 Seegenberg" wurde im Mai 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und liegt bis zum 12. Juli zur Einsicht aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 26. Juni statt.
- Es gibt eine 2. Änderung des Bebauungsplans BW 57 "Erweiterung Stubenwald II", die unter anderem die Reduzierung der Fassadenbegrünung und eine Erhöhung des Anteils an Dachflächen mit Photovoltaikanlagen von 25% auf 50% umfasst. Diese Änderungen sollen die Ansiedlung von Betrieben mit hohen hygienischen Anforderungen ermöglichen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
- Bensheim startet zudem eine Stadtklimaanalyse, die als Grundlage für zukünftige Stadtplanungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas dient. Dieser Prozess soll klimabedingte Herausforderungen identifizieren und Strategien für eine klimaresiliente Stadtentwicklung entwickeln.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.