Bensheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Bergstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
40.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64625
Vorwahl
06251
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bensheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bensheim plant die Bebauung des ehemaligen Geländes der Christoffel-Blindenmission in Schönberg mit Wohnbebauung. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans "BS 8 Seegenberg" wurde im Mai 2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und liegt bis zum 12. Juli zur Einsicht aus. Eine öffentliche Informationsveranstaltung fand am 26. Juni statt.
- Es gibt eine 2. Änderung des Bebauungsplans BW 57 "Erweiterung Stubenwald II", die unter anderem die Reduzierung der Fassadenbegrünung und eine Erhöhung des Anteils an Dachflächen mit Photovoltaikanlagen von 25% auf 50% umfasst. Diese Änderungen sollen die Ansiedlung von Betrieben mit hohen hygienischen Anforderungen ermöglichen und klimarelevante Emissionen reduzieren.
- Bensheim startet zudem eine Stadtklimaanalyse, die als Grundlage für zukünftige Stadtplanungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas dient. Dieser Prozess soll klimabedingte Herausforderungen identifizieren und Strategien für eine klimaresiliente Stadtentwicklung entwickeln.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung