Biebergemünd ist eine Gemeinde im Kinzigtal im hessischen Main-Kinzig-Kreis, knapp zehn Kilometer östlich von Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
8319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63599
Vorwahl
06050
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Biebergemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Gewerbegebiet "Zehn Morgen" in Biebergemünd ist voll erschlossen und die Bebauung sämtlicher Flächen ist sofort möglich. Es gibt noch 5 unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 1,3 ha, die sich im privaten Eigentum befinden. Die Gemeinde kann derzeit noch 3 Gewerbegrundstücke zum Kauf anbieten. Das Gebiet wurde durch den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eiserne Hand" im Jahre 2012 erweitert, wodurch ca. 7,3 ha neue Gewerbeflächen erschlossen wurden. Eine Teilfläche von ca. 4,8 ha wurde von der Firma Engelbert Strauss erworben.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.