Bitburg (moselfränkisch Bebuersch/Beburig, luxemburgisch Béibreg) ist die Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54634
Vorwahl
06561
Website
Ortsteile
Irsch, Irsch
Gemeinde Bitburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bitburg hat den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg geändert und erweitert. Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplans am 27. Juni 2024 abschließend beraten und zur Satzung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden zwischen April und Mai 2024 statt. Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereich von Bitburg und umfasst eine Fläche von ca. 2.093 m2. Die Planung sieht eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen und eine Anpassung an die umgebende bauliche Struktur vor. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.