Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Bitburg

Bitburg (moselfränkisch Bebuersch/Beburig, luxemburgisch Béibreg) ist die Kreisstadt des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
15.700 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54634
Vorwahl
06561
Website
Ortsteile
Irsch, Irsch
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bitburg hat den Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet zwischen Theobald-Simon-, Rittersdorfer-, Kölner Straße und Burgweg geändert und erweitert. Der Stadtrat hat den Entwurf des Bebauungsplans am 27. Juni 2024 abschließend beraten und zur Satzung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden zwischen April und Mai 2024 statt. Das Plangebiet liegt im nördlichen Innenstadtbereich von Bitburg und umfasst eine Fläche von ca. 2.093 m2. Die Planung sieht eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen und eine Anpassung an die umgebende bauliche Struktur vor. Der Bebauungsplan steht im Einklang mit den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung.

FAQ

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Bebauungsplan Bitburg
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Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung (Teil 1) und einer textlichen Beschreibung (Teil 2). Ein Bebauungsplan kann zum Beispiel aus einem einzigen Textteil bestehen. Nicht in der Satzung enthalten, aber im Rahmen der Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, ist eine Begründung, in der die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden Ein eigener Abschnitt der Begründung ist ein Umweltbericht (§2a BauGB), der bei der Einreichung eines Bauantrags vorzulegen ist.