Bitterfeld-Wolfen entstand am 1. Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
37.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06749, 06766, 06803, 06808
Vorwahlen
03493, 03494
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bitterfeld-Wolfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bitterfeld-Wolfen gibt es Several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft (Neubi) plant, eine große Brachfläche in der Innenstadt zwischen Burg-, Mühlstraße und Plan zu bebauen, was eine wichtige Verbindung von der Goitzsche zur Innenstadt darstellt.
- Es gibt Kontroversen um die Bebauung der Schlossterrassen am Goitzsche-See, wo trotz der vorgesehenen Nutzung als Feriengebiet viele Häuser dauerhaft bewohnt werden. Der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen versuchen, diese unzulässige Nutzung zu stoppen, und es laufen rechtliche Verfahren.
- Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat den Verkauf der Goitzsche-Flächen an private Investoren aus dem Jahr 2013 neu aufgerollt und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Es gibt rechtliche Schritte, um den Verkauf rückgängig zu machen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.