Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Die Stadt liegt im Südosten des Landes Sachsen-Anhalt
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
37.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06749, 06766, 06803, 06808
Vorwahlen
03493, 03494
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Bitterfeld-Wolfen gibt es Several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft (Neubi) plant, eine große Brachfläche in der Innenstadt zwischen Burg-, Mühlstraße und Plan zu bebauen, was eine wichtige Verbindung von der Goitzsche zur Innenstadt darstellt.
- Es gibt Kontroversen um die Bebauung der Schlossterrassen am Goitzsche-See, wo trotz der vorgesehenen Nutzung als Feriengebiet viele Häuser dauerhaft bewohnt werden. Der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen versuchen, diese unzulässige Nutzung zu stoppen, und es laufen rechtliche Verfahren.
- Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat den Verkauf der Goitzsche-Flächen an private Investoren aus dem Jahr 2013 neu aufgerollt und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Es gibt rechtliche Schritte, um den Verkauf rückgängig zu machen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.