Bitterfeld-Wolfen entstand am 1. Bitterfeld-Wolfen ist die größte Stadt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
37.047 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06749, 06766, 06803, 06808
Vorwahlen
03493, 03494
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bitterfeld-Wolfen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Bitterfeld-Wolfen gibt es Several aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Die Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft (Neubi) plant, eine große Brachfläche in der Innenstadt zwischen Burg-, Mühlstraße und Plan zu bebauen, was eine wichtige Verbindung von der Goitzsche zur Innenstadt darstellt.
- Es gibt Kontroversen um die Bebauung der Schlossterrassen am Goitzsche-See, wo trotz der vorgesehenen Nutzung als Feriengebiet viele Häuser dauerhaft bewohnt werden. Der Kreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Bitterfeld-Wolfen versuchen, diese unzulässige Nutzung zu stoppen, und es laufen rechtliche Verfahren.
- Der Stadtrat von Bitterfeld-Wolfen hat den Verkauf der Goitzsche-Flächen an private Investoren aus dem Jahr 2013 neu aufgerollt und vom Kaufvertrag zurückgetreten. Es gibt rechtliche Schritte, um den Verkauf rückgängig zu machen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.