Mit 248.023 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) ist sie nach Hannover die zweitgrößte Stadt Niedersachsens. Die kreisfreie Stadt bildet mit den Städten Salzgitter und Wolfsburg eines der neun Oberzentren des Bundeslandes
Bundesland
Einwohner
248.823 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38100–38126
Vorwahlen
0531, 05300, 05303, 05307, 05309, 05341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GrnerJäger, Raffturm, Rautheim,Bahnhof, WaggumerWeghaus, Waldfrieden, GrünerJäger, Raffturm, SchöppenstedterTurm, WaggumerWeghaus, Waldfrieden
Gemeinde Braunschweig – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat von Braunschweig hat den Bebauungsplan "Jütenring" beschlossen, welcher die Entwicklung von etwa 340 Wohnungen im Bereich zwischen Wodanstraße/Gotenweg, Ringgleis und Nordanger ermöglicht. Dies ist der dritte Bauabschnitt des Baugebiets "Nördliches Ringgebiet", wo insgesamt etwa 1.300 Wohneinheiten entstehen sollen, mit einem Schwerpunkt auf bezahlbarem Wohnraum und sozialem Wohnungsbau.
Zudem wird am Alten Bahnhof ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um das Quartier südlich des Europaplatzes zu einem zukunftsorientierten, urbanen Viertel zu entwickeln. Dies includes die Verbreiterung und Aufwertung der Straße Am Alten Bahnhof zu einem grünen Boulevard, die Schaffung von Grünanlagen und die Nachverdichtung des Gebiets durch Quartiersgaragen.
Weitere städtebauliche Maßnahmen umfassen die Umsetzung von Hochbauprojekten, wie den Neubau von Schulen und Kitas, um die Bildungsinfrastruktur zu verbessern und die Stadt zukunftsfest zu gestalten. Dazu gehören der Erweiterungsbau für das Gymnasium Ricarda-Huch-Schule, der Neubau der Grundschule Schölkestraße und der Integrierten Gesamtschule Wendenring, sowie der Ersatzneubau der Kita Rautheim.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.