Die kreisfreie Stadt bildet mit den Städten Salzgitter und Wolfsburg eines der neun Oberzentren des Bundeslandes. Mit 248.023 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) ist sie nach Hannover die zweitgrößte Stadt Niedersachsens
Bundesland
Niedersachsen
Einwohner
248.823 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
38100–38126
Vorwahlen
0531, 05300, 05303, 05307, 05309, 05341
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
GrnerJäger, Raffturm, Rautheim,Bahnhof, WaggumerWeghaus, Waldfrieden, GrünerJäger, Raffturm, SchöppenstedterTurm, WaggumerWeghaus, Waldfrieden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30
Dienstag: 08:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 15:30
Freitag: 08:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat von Braunschweig hat den Bebauungsplan "Jütenring" beschlossen, welcher die Entwicklung von etwa 340 Wohnungen im Bereich zwischen Wodanstraße/Gotenweg, Ringgleis und Nordanger ermöglicht. Dies ist der dritte Bauabschnitt des Baugebiets "Nördliches Ringgebiet", wo insgesamt etwa 1.300 Wohneinheiten entstehen sollen, mit einem Schwerpunkt auf bezahlbarem Wohnraum und sozialem Wohnungsbau.
Zudem wird am Alten Bahnhof ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, um das Quartier südlich des Europaplatzes zu einem zukunftsorientierten, urbanen Viertel zu entwickeln. Dies includes die Verbreiterung und Aufwertung der Straße Am Alten Bahnhof zu einem grünen Boulevard, die Schaffung von Grünanlagen und die Nachverdichtung des Gebiets durch Quartiersgaragen.
Weitere städtebauliche Maßnahmen umfassen die Umsetzung von Hochbauprojekten, wie den Neubau von Schulen und Kitas, um die Bildungsinfrastruktur zu verbessern und die Stadt zukunftsfest zu gestalten. Dazu gehören der Erweiterungsbau für das Gymnasium Ricarda-Huch-Schule, der Neubau der Grundschule Schölkestraße und der Integrierten Gesamtschule Wendenring, sowie der Ersatzneubau der Kita Rautheim.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.