Sie liegt nahe am Kaiserstuhl. 20 Kilometer) und jeweils etwa 60 Kilometer nördlich von Basel und südlich von Straßburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
15.588 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79206
Vorwahlen
07667, 07664, 07668
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Breisach am Rhein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Breisach am Rhein hat plusieurs Bebauungspläne in Aufstellung:
- Bebauungsplan "Neumatten II": Erweitert das bestehende Gewerbegebiet in Oberrimsingen südlich, um die Nachfrage nach Gewerbegrundstücken zu decken und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist geplant.
- Bebauungsplan "Waldstraße": Überplant das bestehende Wohngebiet im südlichen Bereich der Waldstraße, um eine Mischgebietsnutzung zu ermöglichen. Der Plan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und war vom 19.02.2024 bis 25.03.2024 öffentlich ausgelegt.
- Bebauungsplan "Vogesenstraße III": Schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland im nördlichen Bereich von Breisach. Ziel ist die Schaffung eines klimagerechten und flächensparenden Wohnquartiers. Der Plan wird ebenfalls im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.