Brünzow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17509
Vorwahl
038354
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Gemeinde Brünzow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Brünzow hat Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 9 eingeleitet, um eine Waldfläche zur Erweiterung des Firmengeländes der HAB Service- und Verwaltungsgesellschaft mbH umzuwandeln. Der Geltungsbereich umfasst Flurstücke 127/2, 127/4 und 127/5 und betrifft eine Fläche von etwa 5.614 m2. Die Planung sieht die Errichtung von Produktions- und Logistikhallen sowie Erschließungsstraßen vor und berücksichtigt Umweltschutz und raumordnerische Vorgaben.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.