Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20. Buchen (Odenwald) ist eine Stadt im Neckar-Odenwald-Kreis im Norden von Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis
Einwohner
17.756 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
74722
Vorwahlen
06281, 06286, 06287, 06292
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Buchen (Odenwald) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan für das Projekt eines Senioren-Bauernhofs im Mühltal wurden geändert, mit geplanter Inbetriebnahme im Frühjahr 2027. Die Stadt Buchen plant zudem die Neuausweisung und Neuerschließung von Baugelände, insbesondere im Stadtteil Unterneudorf, um die Nachfrage nach Bauplätzen zu befriedigen und Bauplatzpreise zu stabilisieren.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.