Buchholz in der Nordheide ist die größte Stadt des Landkreises Harburg und nach Seevetal die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
40.164 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21244
Vorwahlen
04181, 04186, 04187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Buchholz in der Nordheide – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buchholz in der Nordheide sindSeveral Bebauungspläne aktuell in der Diskussion:
- Der Bebauungsplan "Lokgärten" sieht den Bau von 260 Wohneinheiten, davon 70 seniorengerechte Wohnungen, auf einem 1,7 Hektar großen Grundstück zwischen Heidekamp, Wiesenstraße, Hermannstraße und Rütgersstraße vor. Dieser Plan wurde vom Stadtentwicklungsausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen und muss noch vom Stadtrat beschlossen werden.
- Der Bebauungsplan "Innenstadt II Süd" betrifft ein 1,5 Hektar großes Areal zwischen der Kirchenstraße und der Straße am Radeland. Hier soll langfristig ein größeres Gebäude mit Hotelnutzung und ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Der Ausschuss empfahl die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten.
- Der Bebauungsplan "Sonnenberg" in Dibbersen, initiiert im Oktober 2018, sieht den Bau von 45 Wohneinheiten auf einem 2,6 Hektar großen Areal vor. Dieser Plan stieß auf Kritik, insbesondere wegen der hohen Pkw-Verkehrsprognose und der Frage der Nachhaltigkeit. Der Ausschuss empfahl den Auslegungsbeschluss, trotz Gegenstimmen von Grünen und der Buchholzer Liste.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.