Buchholz in der Nordheide ist die größte Stadt des Landkreises Harburg und nach Seevetal die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
40.164 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21244
Vorwahlen
04181, 04186, 04187
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Buchholz in der Nordheide – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Buchholz in der Nordheide sindSeveral Bebauungspläne aktuell in der Diskussion:
- Der Bebauungsplan "Lokgärten" sieht den Bau von 260 Wohneinheiten, davon 70 seniorengerechte Wohnungen, auf einem 1,7 Hektar großen Grundstück zwischen Heidekamp, Wiesenstraße, Hermannstraße und Rütgersstraße vor. Dieser Plan wurde vom Stadtentwicklungsausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen und muss noch vom Stadtrat beschlossen werden.
- Der Bebauungsplan "Innenstadt II Süd" betrifft ein 1,5 Hektar großes Areal zwischen der Kirchenstraße und der Straße am Radeland. Hier soll langfristig ein größeres Gebäude mit Hotelnutzung und ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus entstehen. Der Ausschuss empfahl die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubereiten.
- Der Bebauungsplan "Sonnenberg" in Dibbersen, initiiert im Oktober 2018, sieht den Bau von 45 Wohneinheiten auf einem 2,6 Hektar großen Areal vor. Dieser Plan stieß auf Kritik, insbesondere wegen der hohen Pkw-Verkehrsprognose und der Frage der Nachhaltigkeit. Der Ausschuss empfahl den Auslegungsbeschluss, trotz Gegenstimmen von Grünen und der Buchholzer Liste.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.