Die Gemeinde liegt in den Ausläufern des Rheinischen Schiefergebirges nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
11.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35232
Vorwahlen
06466, 06468, 06420, 06461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Diedenshausen, Diedenshausen
Gemeinde Dautphetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 00:00 - 00:00
08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Dautphetal hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, insbesondere für die Firma MJM Metallverarbeitung Mangner GmbH. Das Betriebsgelände wird nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet ausgewiesen, um Standortsicherung, Sicherung und Stärkung von Arbeitsplätzen zu erreichen. Die geplante Entwicklung erfolgt überwiegend zu Lasten des Vorranggebietes Landwirtschaft und kleinteilig zu Lasten des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft im Osten.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.