Dautphetal ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf mit 11.474 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
11.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35232
Vorwahlen
06466, 06468, 06420, 06461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Diedenshausen, Diedenshausen
Gemeinde Dautphetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 00:00 - 00:00
08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Dautphetal hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, insbesondere für die Firma MJM Metallverarbeitung Mangner GmbH. Das Betriebsgelände wird nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet ausgewiesen, um Standortsicherung, Sicherung und Stärkung von Arbeitsplätzen zu erreichen. Die geplante Entwicklung erfolgt überwiegend zu Lasten des Vorranggebietes Landwirtschaft und kleinteilig zu Lasten des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft im Osten.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.