Die Gemeinde liegt in den Ausläufern des Rheinischen Schiefergebirges nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
11.319 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35232
Vorwahlen
06466, 06468, 06420, 06461
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Diedenshausen, Diedenshausen
Gemeinde Dautphetal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 00:00 - 00:00
08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung von Dautphetal hat am 29.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 „Erweiterung Gewerbegebiet Hambachstraße“ – 2. Änderung und Erweiterung, sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Das Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes, insbesondere für die Firma MJM Metallverarbeitung Mangner GmbH. Das Betriebsgelände wird nach Westen erweitert und als Gewerbegebiet ausgewiesen, um Standortsicherung, Sicherung und Stärkung von Arbeitsplätzen zu erreichen. Die geplante Entwicklung erfolgt überwiegend zu Lasten des Vorranggebietes Landwirtschaft und kleinteilig zu Lasten des Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft im Osten.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.