Sie ist bei der Kreisreform am 1. Dessau-Roßlau ist eine kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt, Deutschland. Die Stadt ist, gemessen an der Zahl der Einwohner, nach Halle (Saale) und Magdeburg die drittgrößte Stadt sowie eines von drei Oberzentren des Landes
Bundesland
Einwohner
78.731 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06842–06849,06861, 06862Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0340, 034901 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dessau-Roßlau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Dessau-Roßlau hat numerous Bebauungspläne erstellt und fortgeschrieben, darunter vorhabenbezogene Pläne wie den Bebauungsplan 03 "Hotel- und Dienstleistungskomplex Am Theater", Bebauungsplan 05 "Wohnsiedlung Spreestraße" und Bebauungsplan 36 "Parkhaus Teichstraße". Weitere Pläne umfassen Gewerbegebiete wie Bebauungsplan 101-G2 "Gewerbegebiet Dessau-Mitte" und Bebauungsplan 102 "Gewerbegebiet West". Es gibt auch Pläne für Wohngebiete, wie Bebauungsplan 115 "Wohnungsbaustandort Dessau-Zoberberg" und Bebauungsplan 146 "Wohngebiet Große Loos".
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind über das Geoportal der Stadt Dessau-Roßlau und im Amt für Wirtschaft und Stadtplanung einsehbar.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.