Donauwörth ist eine Große Kreisstadt im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und der Sitz des Landratsamts.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
19.640 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86609
Vorwahl
0906
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Binsberg, Kreuzhof, Lederstatt, Neudegg, Rambergsiedlung, Ramhof, Schäfstall, Schellenbergerhof, Schiesserhof, Schöttle, Schwadermühle, Walbach, Zusum, Zusum-Rettingen
Gemeinde Donauwörth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Ein neues Stadtviertel auf dem Schellenberg in Donauwörth entsteht, das mindestens 2.000 Menschen Wohnraum bieten soll. Der Bebauungsplan sieht Gebäudehälften mit vier und sechs Geschossen vor, sowie 39 Bauplätze für Einfamilienhäuser und weitere für Reihenhäuser. Die Erschließung des nördlichen Bereichs ist geplant, und es sollen eine Parkanlage, ein Supermarkt, eine Kindertagesstätte und das neue Bürgerspital entstehen.
- Die Abrissarbeiten auf dem Alfred-Delp-Quartier laufen, und die Regierung von Schwaben hat die 9. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt. Ein neues Bürgerspital und weitere Einrichtungen sind geplant.
- Laufende Bauleitplanverfahren in Donauwörth umfassen die 16., 15. und 10. Flächennutzungsplanänderung sowie das Bebauungsplanverfahren für die Neudegger Siedlung.
- Es gibt Pläne für den Bau eines Solarparks westlich von Donauwörth, für den der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung beschlossen wurden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.