Das Oberzentrum nimmt auf der Liste der Großstädte in Deutschland den 15. Platz ein. Duisburg (mit Dehnungs-i, /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}dyːsbʊʁk/, regional variabel [ˈdyːsbʊɐ̯ç] bis [ˈdʏːsbʊʀə̆ɕ]) ist eine kreisfreie Großstadt, die an der Mündung der Ruhr in den Rhein liegt. Die Stadt gehört sowohl der Niederrhein (Region) als auch dem Ruhrgebiet an und liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47051–47279
Vorwahlen
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Duisburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duisburg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Für das Grundstück "Am alten Holzhafen" im Innenhafen wird ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt, nachdem die vorherige Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beendet wurde. Das aktuelle Konzept umfasst eine Bebauung mit Büro-, Dienstleistungs-, Hotel- und Wohnnutzungen, aunque es sich von den ursprünglichen Zielsetzungen unterscheidet.
- Der Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen" soll aufgehoben werden, um das Verfahren zu beenden.
- Im Bereich "Am Alten Angerbach" wird ein Neubaugebiet entwickelt, das etwa 320 hochwertige Wohneinheiten umfassen soll. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2015 eingeleitet und die Erschließung sowie die Realisierung einer Kindertagesstätte werden durch die GEBAG durchgeführt.
- Für die Fläche "Am Alten Güterbahnhof" wird erwartet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 Rechtskraft erlangt und im gleichen Jahr erste Rückbau- und Bodenarbeiten beginnen. Das Projekt soll bis 2032 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.