Sie liegt in der Metropolregion Rhein-Ruhr mit insgesamt rund zehn Millionen Einwohnern. Die Stadt gehört sowohl der Niederrhein (Region) als auch dem Ruhrgebiet an und liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf. Duisburg (mit Dehnungs-i, /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}dyːsbʊʁk/, regional variabel [ˈdyːsbʊɐ̯ç] bis [ˈdʏːsbʊʀə̆ɕ]) ist eine kreisfreie Großstadt, die an der Mündung der Ruhr in den Rhein liegt
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47051–47279
Vorwahlen
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Duisburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duisburg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Für das Grundstück "Am alten Holzhafen" im Innenhafen wird ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt, nachdem die vorherige Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beendet wurde. Das aktuelle Konzept umfasst eine Bebauung mit Büro-, Dienstleistungs-, Hotel- und Wohnnutzungen, aunque es sich von den ursprünglichen Zielsetzungen unterscheidet.
- Der Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen" soll aufgehoben werden, um das Verfahren zu beenden.
- Im Bereich "Am Alten Angerbach" wird ein Neubaugebiet entwickelt, das etwa 320 hochwertige Wohneinheiten umfassen soll. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2015 eingeleitet und die Erschließung sowie die Realisierung einer Kindertagesstätte werden durch die GEBAG durchgeführt.
- Für die Fläche "Am Alten Güterbahnhof" wird erwartet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 Rechtskraft erlangt und im gleichen Jahr erste Rückbau- und Bodenarbeiten beginnen. Das Projekt soll bis 2032 abgeschlossen sein.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.