Sie ist mit knapp einer halben Million Einwohnern nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt gehört sowohl der Niederrhein (Region) als auch dem Ruhrgebiet an und liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie liegt in der Metropolregion Rhein-Ruhr mit insgesamt rund zehn Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47051–47279
Vorwahlen
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Duisburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duisburg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Für das Grundstück "Am alten Holzhafen" im Innenhafen wird ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt, nachdem die vorherige Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beendet wurde. Das aktuelle Konzept umfasst eine Bebauung mit Büro-, Dienstleistungs-, Hotel- und Wohnnutzungen, aunque es sich von den ursprünglichen Zielsetzungen unterscheidet.
- Der Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen" soll aufgehoben werden, um das Verfahren zu beenden.
- Im Bereich "Am Alten Angerbach" wird ein Neubaugebiet entwickelt, das etwa 320 hochwertige Wohneinheiten umfassen soll. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2015 eingeleitet und die Erschließung sowie die Realisierung einer Kindertagesstätte werden durch die GEBAG durchgeführt.
- Für die Fläche "Am Alten Güterbahnhof" wird erwartet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 Rechtskraft erlangt und im gleichen Jahr erste Rückbau- und Bodenarbeiten beginnen. Das Projekt soll bis 2032 abgeschlossen sein.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.