Sie ist mit knapp einer halben Million Einwohnern nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Oberzentrum nimmt auf der Liste der Großstädte in Deutschland den 15. Platz ein. Sie liegt in der Metropolregion Rhein-Ruhr mit insgesamt rund zehn Millionen Einwohnern
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
495.152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47051–47279
Vorwahlen
0203, 02065, 02066, 02841, 02844, 02151
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Duisburg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Duisburg arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Für das Grundstück "Am alten Holzhafen" im Innenhafen wird ein neues Bebauungsplanverfahren durchgeführt, nachdem die vorherige Zusammenarbeit mit einem privaten Investor beendet wurde. Das aktuelle Konzept umfasst eine Bebauung mit Büro-, Dienstleistungs-, Hotel- und Wohnnutzungen, aunque es sich von den ursprünglichen Zielsetzungen unterscheidet.
- Der Aufstellungsbeschluss des alten Bebauungsplanes Nr. 1242 -Kaßlerfeld- "Am Holzhafen" soll aufgehoben werden, um das Verfahren zu beenden.
- Im Bereich "Am Alten Angerbach" wird ein Neubaugebiet entwickelt, das etwa 320 hochwertige Wohneinheiten umfassen soll. Das Bebauungsplanverfahren wurde 2015 eingeleitet und die Erschließung sowie die Realisierung einer Kindertagesstätte werden durch die GEBAG durchgeführt.
- Für die Fläche "Am Alten Güterbahnhof" wird erwartet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 Rechtskraft erlangt und im gleichen Jahr erste Rückbau- und Bodenarbeiten beginnen. Das Projekt soll bis 2032 abgeschlossen sein.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.