Eching am Ammersee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82279
Vorwahl
08143
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Eching am Ammersee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat am 09.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung“ gebilligt. Der Plan betrifft ein Gebiet westlich der Überführung der B11, südlich und östlich begrenzt durch die Aster Straße und nördlich durch die B11. Der Entwurf und die umweltrelevanten Informationen liegen zur öffentlichen Auslegung aus.
Zudem arbeitet die Gemeinde Eching an dem Bebauungsplan „Dietersheim Anger“, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Dieser Plan zielt auf die Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen, die Entwicklung eines naturnahen und erholungswirksamen grünen Angers und die Sicherung wertvoller Gehölzbestände ab.
Die Gemeinde Eching verfolgt auch weiterhin ihr soziales Baulandmodell, das seit den 1970er Jahren bekannt ist und bezahlbaren Wohnraum durch vergünstigte Erbbauzinsen fördert.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.