Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Eching am Ammersee

Eching am Ammersee ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Landsberg am Lech und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schondorf am Ammersee.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82279
Vorwahl
08143
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:00 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bau-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss der Gemeinde Eching hat am 09.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „GE Point Erweiterung“ gebilligt. Der Plan betrifft ein Gebiet westlich der Überführung der B11, südlich und östlich begrenzt durch die Aster Straße und nördlich durch die B11. Der Entwurf und die umweltrelevanten Informationen liegen zur öffentlichen Auslegung aus.

Zudem arbeitet die Gemeinde Eching an dem Bebauungsplan „Dietersheim Anger“, der im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Dieser Plan zielt auf die Schaffung von Miet- und Eigentumswohnungen, die Entwicklung eines naturnahen und erholungswirksamen grünen Angers und die Sicherung wertvoller Gehölzbestände ab.

Die Gemeinde Eching verfolgt auch weiterhin ihr soziales Baulandmodell, das seit den 1970er Jahren bekannt ist und bezahlbaren Wohnraum durch vergünstigte Erbbauzinsen fördert.

FAQ

Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?

Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:

  • Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
  • Förmlich aufgehoben wird
  • Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
  • Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)

Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.