Edingen-Neckarhausen ist eine Gemeinde mit rund 14.000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
14.008 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68535
Vorwahlen
06203, 0621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edingen-Neckarhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ sowie die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Ebenso wurde am 21.11.2024 der Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen plant den Neubau eines Hilfeleistungszentrums, für das der Bebauungsplan seit Juli 2022 rechtskräftig ist und die Erschließung des Baugrundstücks im Sommer 2024 abgeschlossen wurde.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.