Edingen-Neckarhausen ist eine Gemeinde mit rund 14.000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
14.008 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68535
Vorwahlen
06203, 0621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edingen-Neckarhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ sowie die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Ebenso wurde am 21.11.2024 der Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen plant den Neubau eines Hilfeleistungszentrums, für das der Bebauungsplan seit Juli 2022 rechtskräftig ist und die Erschließung des Baugrundstücks im Sommer 2024 abgeschlossen wurde.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.