Edingen-Neckarhausen ist eine Gemeinde mit rund 14.000 Einwohnern im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
14.008 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68535
Vorwahlen
06203, 0621
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Edingen-Neckarhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat am 18.12.2024 den Bebauungsplan „Wohnen und Freizeit in Neckarhausen Nord – ehemaliges Kleintierzüchter-Areal (Teiländerungsplan I)“ sowie die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Der Plan trat mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Ebenso wurde am 21.11.2024 der Bebauungsplan „Hauptstraße I Ortsteil Edingen – Teiländerungsplan I“ als Satzung beschlossen und tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
- Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen plant den Neubau eines Hilfeleistungszentrums, für das der Bebauungsplan seit Juli 2022 rechtskräftig ist und die Erschließung des Baugrundstücks im Sommer 2024 abgeschlossen wurde.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.