Eisenach ist die sechstgrößte Stadt Thüringens und liegt im Westen Thüringens. Sie ist eine der sogenannten Lutherstädte
Bundesland
Landkreis
Wartburgkreis
Einwohner
41.806 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99817
Vorwahlen
03691, 036920, 036928
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
WarthaBahnhof, WarthaBahnhof
Gemeinde Eisenach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Eisenach für das neue Wohngebiet Petersberg/Schützenstraße ist nun in Kraft getreten. Dieser Plan dient der Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum und bietet Platz für Eigenheime. Vorgesehen sind Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser sowie Hausgruppen. Der Baustart setzt die straßenseitige und medientechnische Erschließung voraus. Geplant sind auch ein Wohngebietsplatz mit Löschwasserzisterne, eine Treppenanlage, ein Spielplatz und öffentlich zugängliche Begrünung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besteht aus zwei Teilbereichen: Teilbereich 1 für allgemeines Wohngebiet und Teilbereich 2 für Ausgleichsflächen. Die Stadtverwaltung wird eng mit dem Erschließungsträger, Bauunternehmen und der Bevölkerung zusammenarbeiten, um nachhaltige und bedürfnisgerechte Wohnprojekte zu realisieren.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.