Eppenschlag ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Freyung-Grafenau
Einwohner
954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94536
Vorwahl
09928
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Frstberg, Großmisselberg, Grnbach, Gschwendtnermhle, Hohenthan, Hungerberg, Hungermhle, Kaltenberg, Kleinarmschlag, Kohlstatt, Kraftmhle, Marbach, Rametnach, Raumreuth, Röhrnachmhle, Sommerau, Steinberg, Fürstberg, Großmisselberg, Grünbach, Gschwendtnermühle, Hohenthan, Hungerberg, Hungermühle, Kaltenberg, Kleinarmschlag, Kohlstatt, Kraftmühle, Marbach, Rametnach, Raumreuth, Röhrnachmühle, Sommerau, Steinberg
Gemeinde Eppenschlag – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.