Eppstein ist eine Stadt im südhessischen Main-Taunus-Kreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
13.673 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65817
Vorwahl
06198
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
ZumPetershof, ZumPetershof
Gemeinde Eppstein – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Eppstein in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich andere Themen wie Steuerbescheide, Rad- und Gehwege, Arbeitsplätze, Klimaschutz, und Infrastrukturmaßnahmen. Für detaillierte Informationen zu Bebauungsplänen könnte man die offizielle Website der Stadt Eppstein oder spezifische Dokumente wie den Bebauungsplan V 103 „Südhang Vockenhausen“ konsultieren.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.