Bebauungsplan24
Erbes-Büdesheim
Erbes-Büdesheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Alzey-Worms
Einwohner
1428 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55234
Vorwahl
06731
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aulheimermühlen, ImRiedertal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
bebauungsplan verstehen, wie darf man bauen wenn kein bebauungsplan vorliegt, bebauungsplan schwalbach saar, bebauungsplan leinfelden, bebauungsplan arnsberg, bebauungsplan iserlohn, änderung bebauungsplan bestandsschutz, bebauungsplan schöppenstedt, bebauungsplan lübbecke, bebauungsplan bad schwalbach
Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
-
Eine nachhaltige Entwicklung,
-
Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
-
Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
-
Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
-
Menschenwürdige Umwelt,
-
Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
-
Klimaschutz und Klimaanpassung,
-
Städtebauliche Gestalt
-
Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
-
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
-
Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
-
Denkmalschutz,
-
Belange des Umweltschutzes
-
Belange der Wirtschaft
-
Belange des Verkehrs.