Erkner ist eine Kleinstadt im Landkreis Oder-Spree des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
11.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15537
Vorwahl
03362
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erkner – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Erkner betreffen den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Erkner, genannt „Quartier am Eichhörnchenweg“. Dieser Plan umfasst die bauliche und funktionelle Erweiterung des Schulstandortes am Hohenbinder Weg, einschließlich des Neubaus einer Schule, der Erweiterung der Zügigkeit und der Integration einer Sekundarstufe II. Zudem sind die Erneuerung und Vergrößerung der Schulsporthalle und der Sportfreiflächen geplant. Der Plan sieht auch die Nachverdichtung des Wohnstandortes und die Schaffung neuer Erschließungs- und Verbindungswege vor. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zu vermeiden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.