Erkner ist eine Kleinstadt im Landkreis Oder-Spree des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
11.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15537
Vorwahl
03362
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erkner – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Erkner betreffen den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Erkner, genannt „Quartier am Eichhörnchenweg“. Dieser Plan umfasst die bauliche und funktionelle Erweiterung des Schulstandortes am Hohenbinder Weg, einschließlich des Neubaus einer Schule, der Erweiterung der Zügigkeit und der Integration einer Sekundarstufe II. Zudem sind die Erneuerung und Vergrößerung der Schulsporthalle und der Sportfreiflächen geplant. Der Plan sieht auch die Nachverdichtung des Wohnstandortes und die Schaffung neuer Erschließungs- und Verbindungswege vor. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zu vermeiden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.