Erkner ist eine Kleinstadt im Landkreis Oder-Spree des Landes Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oder-Spree
Einwohner
11.840 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15537
Vorwahl
03362
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erkner – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Erkner betreffen den Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Erkner, genannt „Quartier am Eichhörnchenweg“. Dieser Plan umfasst die bauliche und funktionelle Erweiterung des Schulstandortes am Hohenbinder Weg, einschließlich des Neubaus einer Schule, der Erweiterung der Zügigkeit und der Integration einer Sekundarstufe II. Zudem sind die Erneuerung und Vergrößerung der Schulsporthalle und der Sportfreiflächen geplant. Der Plan sieht auch die Nachverdichtung des Wohnstandortes und die Schaffung neuer Erschließungs- und Verbindungswege vor. Die Planung wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, um eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich zu vermeiden.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.