Erlensee ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis in Hessen an der Bundesautobahn 66 etwa 25 km östlich von Frankfurt am Main.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
15.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63526,63543 (Bei den Tongruben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06183
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 24.09.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ im Stadtteil Langendiebach gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird durchgeführt, und die Unterlagen liegen vom 21.10.2024 bis 21.11.2024 öffentlich aus. Es liegen umweltbezogene Informationen wie Umweltbericht, Schallgutachten, Landschaftsplan und Stellungnahmen verschiedener Behörden vor.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.