Erlensee ist eine Stadt im Main-Kinzig-Kreis in Hessen an der Bundesautobahn 66 etwa 25 km östlich von Frankfurt am Main.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
15.579 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
63526,63543 (Bei den Tongruben)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06183
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Erlensee – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Magistrat der Stadt Erlensee hat in der Sitzung vom 24.09.2024 den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan „Im Büchensaal II“ im Stadtteil Langendiebach gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird durchgeführt, und die Unterlagen liegen vom 21.10.2024 bis 21.11.2024 öffentlich aus. Es liegen umweltbezogene Informationen wie Umweltbericht, Schallgutachten, Landschaftsplan und Stellungnahmen verschiedener Behörden vor.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.