Bebauungsplan24
Ernzen
Ernzen ist eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
407 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54668
Vorwahl
06525
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).
Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.
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Eine nachhaltige Entwicklung,
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Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,
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Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,
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Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,
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Menschenwürdige Umwelt,
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Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,
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Klimaschutz und Klimaanpassung,
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Städtebauliche Gestalt
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Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes
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Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,
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Soziale und kulturelle Bedürfnisse,
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Denkmalschutz,
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Belange des Umweltschutzes
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Belange der Wirtschaft
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Belange des Verkehrs.