Essen ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und eines der Oberzentren. Essen ist als bedeutender Industriestandort Sitz bekannter Großunternehmen und mit der 1972 gegründeten Universität-Gesamthochschule, die 2003 mit der Universität am Nachbarstandort in Duisburg zur Universität Duisburg-Essen fusionierte, auch Hochschulstandort. Essen ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und eines der Oberzentren
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45127–45359
Vorwahlen
0201, 02054, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hlsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh, Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hülsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh
Gemeinde Essen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Essen arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für den neuen Stadtteil Essen 51. Der Plan soll noch vor den Sommerferien 2025 den Politikern vorgestellt werden, mit einem endgültigen Beschluss für die Bebauung des Geländes im ersten Quartal 2026. Derzeit wird das Gelände aufgeräumt und für den Bau vorbereitet, einschließlich der Anpassung der Fläche und dem Bau einer Radwegbrücke über die Bottroper Straße und die Pferdebahnstraße.
Die Stadt hat bereits Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Bottroper Straße und der Helenenstraße durchgeführt und plant weitere Anpassungen, einschließlich der behindertengerechten Anpassung von Ruhrbahn-Haltestellen und dem Ausbau des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RS 7).
Es gibt jedoch Probleme durch eine Klage gegen den Bau der Citybahn, die den neuen Stadtteil mit der Innenstadt verbinden soll. Restaurantbesitzer und Anwohner fordern einen Baustopp für den Teil der Citybahn auf der Haus-Berge-Straße, da sie befürchten, dass Parkplätze und Bäume verloren gehen und die Straße breiter werden würde, was ihre Geschäfte negativ beeinflussen könnte.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.