Essen ist nach Köln, Düsseldorf und Dortmund die viertgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen und eines der Oberzentren. Aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, Skyline und Lage wird die Stadt Essen manchmal als „Hauptstadt des Ruhrgebiets“ bezeichnet. Die kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf zählt mit ihren rund 585.000 Einwohnern zu den zehn größten Städten Deutschlands
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
579.432 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
45127–45359
Vorwahlen
0201, 02054, 0209
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hlsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh, Addrup, Ahausen, Arkenstede, Barlage, Beverdiek, Bokel, Brook, Darrel, Felde, Herbergen, Hülsenmoor, Lage, Nordholte, Osteressen, Sandloh, Stadtsholte, Uptloh
Gemeinde Essen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Essen arbeitet weiter an dem Bebauungsplan für den neuen Stadtteil Essen 51. Der Plan soll noch vor den Sommerferien 2025 den Politikern vorgestellt werden, mit einem endgültigen Beschluss für die Bebauung des Geländes im ersten Quartal 2026. Derzeit wird das Gelände aufgeräumt und für den Bau vorbereitet, einschließlich der Anpassung der Fläche und dem Bau einer Radwegbrücke über die Bottroper Straße und die Pferdebahnstraße.
Die Stadt hat bereits Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Bottroper Straße und der Helenenstraße durchgeführt und plant weitere Anpassungen, einschließlich der behindertengerechten Anpassung von Ruhrbahn-Haltestellen und dem Ausbau des Radschnellwegs Mittleres Ruhrgebiet (RS 7).
Es gibt jedoch Probleme durch eine Klage gegen den Bau der Citybahn, die den neuen Stadtteil mit der Innenstadt verbinden soll. Restaurantbesitzer und Anwohner fordern einen Baustopp für den Teil der Citybahn auf der Haus-Berge-Straße, da sie befürchten, dass Parkplätze und Bäume verloren gehen und die Straße breiter werden würde, was ihre Geschäfte negativ beeinflussen könnte.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.