Freren ist eine Kleinstadt im westlichen Teil Niedersachsens
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
5136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49832
Vorwahl
05902
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage, Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage
Gemeinde Freren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Emsland hat die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren genehmigt. Diese Änderung bezieht sich auf Grundstücke nördlich der Lünsfelder Straße in Freren und umfasst eine Fläche von etwa 2,17 ha. Die Genehmigung wurde am 29. September 2021 erteilt und die Planänderung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden. Die relevanten Unterlagen liegen im Rathaus der Samtgemeinde Freren zur Einsicht aus.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.