Freren ist eine Kleinstadt im westlichen Teil Niedersachsens
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
5136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49832
Vorwahl
05902
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage, Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage
Gemeinde Freren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Emsland hat die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren genehmigt. Diese Änderung bezieht sich auf Grundstücke nördlich der Lünsfelder Straße in Freren und umfasst eine Fläche von etwa 2,17 ha. Die Genehmigung wurde am 29. September 2021 erteilt und die Planänderung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden. Die relevanten Unterlagen liegen im Rathaus der Samtgemeinde Freren zur Einsicht aus.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.