Freren ist eine Kleinstadt im westlichen Teil Niedersachsens
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
5136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49832
Vorwahl
05902
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage, Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage
Gemeinde Freren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Emsland hat die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren genehmigt. Diese Änderung bezieht sich auf Grundstücke nördlich der Lünsfelder Straße in Freren und umfasst eine Fläche von etwa 2,17 ha. Die Genehmigung wurde am 29. September 2021 erteilt und die Planänderung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden. Die relevanten Unterlagen liegen im Rathaus der Samtgemeinde Freren zur Einsicht aus.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.