Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Freren

Freren ist eine Kleinstadt im westlichen Teil Niedersachsens
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
5136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49832
Vorwahl
05902
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage, Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Dienstag: 08:00 - 15:30 Mittwoch: 08:00 - 15:30 Donnerstag: 08:00 - 15:30 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Emsland hat die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren genehmigt. Diese Änderung bezieht sich auf Grundstücke nördlich der Lünsfelder Straße in Freren und umfasst eine Fläche von etwa 2,17 ha. Die Genehmigung wurde am 29. September 2021 erteilt und die Planänderung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden. Die relevanten Unterlagen liegen im Rathaus der Samtgemeinde Freren zur Einsicht aus.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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In Bebauungsplänen dürfen keine Kohlendioxid-Grenzen gesetzt werden, dies gilt für Kraftwerke und andere größere Betriebe, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen.

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. März entschieden. September 2017. Begründet wurde das Urteil dadurch, dass der Ausstoß durch das TEHG geregelt wird und eine feste Obergrenze mit dem Gesetz nicht vereinbar ist. Nach dieser Begründung gilt das Leipziger Urteil ausdrücklich nicht für andere Schadstoffe, etwa Stickoxide oder Feinstaub