Freren ist eine Kleinstadt im westlichen Teil Niedersachsens
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
5136 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49832
Vorwahl
05902
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage, Geringhusen, Hange, Kuhlort, Lohe-Venslage, Ostwie, Overwater, Setlage, Suttrup, Venslage
Gemeinde Freren – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Emsland hat die 54. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Freren genehmigt. Diese Änderung bezieht sich auf Grundstücke nördlich der Lünsfelder Straße in Freren und umfasst eine Fläche von etwa 2,17 ha. Die Genehmigung wurde am 29. September 2021 erteilt und die Planänderung ist mit der Bekanntmachung wirksam geworden. Die relevanten Unterlagen liegen im Rathaus der Samtgemeinde Freren zur Einsicht aus.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.