Friedberg ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und grenzt an den Osten der Stadt Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
29.782 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86316
Vorwahlen
0821, 08208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bestihof, Gagers, Griesbachmhle, Heimatshausen, Hgelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen, Bestihof, Gagers, Griesbachmühle, Heimatshausen, Hügelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen
Gemeinde Friedberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Friedberg gibt es über 50 offene Fälle zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplanungen, für die eine Priorisierungsliste erstellt wird, die bald öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird nach langer Pause wieder aufgenommen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere Nutzungen zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet östlich und westlich der Friedberger Ach ist derzeit in der öffentlichen Auslegung bis zum 7. März 2025.
- Weitere Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 103 für die südliche Schützenstraße und der nördlichen Achstraße sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße sind in verschiedenen Stadien der Planung und Beteiligung.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.