Friedberg ist eine Stadt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Aichach-Friedberg und grenzt an den Osten der Stadt Augsburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Aichach-Friedberg
Einwohner
29.782 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
86316
Vorwahlen
0821, 08208
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bestihof, Gagers, Griesbachmhle, Heimatshausen, Hgelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen, Bestihof, Gagers, Griesbachmühle, Heimatshausen, Hügelshart, Ottmaring, Ottoried, Rederzhausen, Rettenberg, Rinnenthal, Wiffertshausen
Gemeinde Friedberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Friedberg gibt es über 50 offene Fälle zur Aufstellung oder Änderung von Bauleitplanungen, für die eine Priorisierungsliste erstellt wird, die bald öffentlich zugänglich gemacht werden soll.
- Der Bebauungsplan Nr. 42 "Gewerbegebiet Friedberg West", Teil IV, wird nach langer Pause wieder aufgenommen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Kinokomplexes und andere Nutzungen zu schaffen.
- Der Bebauungsplan Nr. 95 für das Gebiet östlich und westlich der Friedberger Ach ist derzeit in der öffentlichen Auslegung bis zum 7. März 2025.
- Weitere Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 103 für die südliche Schützenstraße und der nördlichen Achstraße sowie der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 101 zwischen der Wiffertshauser Straße und der Singerstraße sind in verschiedenen Stadien der Planung und Beteiligung.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.