Gaimersheim ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85080
Vorwahl
08458
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Blumhof, Rackerthofen, Blumhof, Rackerthofen
Gemeinde Gaimersheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Gaimersheim wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Discount- und Getränkemarktes durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25.2 „Alte Ziegelei“ geschaffen. Der Flächennutzungsplan zeigt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung mit Getränkemarkt“. Zulässige Nutzungen umfassen Nahversorgungsbetriebe, Getränkemarkte, Schank- und Speisewirtschaften sowie Läden für den täglichen Bedarf. Die Verkaufsflächen sind begrenzt, und es gibt Festsetzungen für Verkehrs- und Parkflächen sowie für die Höhe und Grundflächenzahl der baulichen Anlagen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf