Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Gaimersheim

Gaimersheim ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.251 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85080
Vorwahl
08458
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 3, 85080 Gaimersheim
Marktplatz 3, 85080 Gaimersheim 85080 Bayern DE
Website
Ortsteile
Blumhof, Rackerthofen, Blumhof, Rackerthofen
Gemeinde Gaimersheim – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Gaimersheim wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Discount- und Getränkemarktes durch die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25.2 „Alte Ziegelei“ geschaffen. Der Flächennutzungsplan zeigt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung mit Getränkemarkt“. Zulässige Nutzungen umfassen Nahversorgungsbetriebe, Getränkemarkte, Schank- und Speisewirtschaften sowie Läden für den täglichen Bedarf. Die Verkaufsflächen sind begrenzt, und es gibt Festsetzungen für Verkehrs- und Parkflächen sowie für die Höhe und Grundflächenzahl der baulichen Anlagen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?

Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:

  • Gelb: Wohnbauflächen
  • Orange: Gemischte Bauflächen
  • Lila: Gewerbliche Bauflächen
  • Grau: Sonderbauflächen
  • Hellrot: Straßenverkehrsflächen
  • Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
  • Dunkelgrün: Private Grünflächen
  • Blau: Wasserflächen
  • Braun: Flächen für die Landwirtschaft
  • Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen

Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.