Genthin ist eine Einheitsgemeinde und Kleinstadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Jerichower Land
Einwohner
13.402 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39291 (Ringelsdorf, Schopsdorf),, 39307 (Genthin, Gladau, Mützel, Paplitz, Parchen, Tucheim)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
03933, 039342, 039346, 039225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Genthin – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat und die Verwaltung in Genthin haben grünes Licht für neue Häuser am ehemaligen Einkaufsmarkt in der Friedenstraße gegeben, jedoch hat der Besitzer des Grundstücks Einwände vorgebracht, was das Neubau-Projekt gefährden könnte.
Es gibt auch aktuelle Änderungen und Verfahren für verschiedene Bebauungspläne in Genthin, wie z.B. die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes, den Bebauungsplan "Buchenweg" und den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Schweinezuchtanlage Gladau.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.