Die Stadt grenzt an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz. Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt im Nordwesten des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65462
Vorwahlen
06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Plan umfasst die Errichtung einer Seniorenwohnanlage am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Ginsheim, mit zwei Pflegewohngemeinschaften für 24 Bewohner und 43 betreuten Wohneinheiten. Zusätzlich sind ein Restaurant, ambulanter Dienst und eine Tagespflege geplant. Die Bauleitplanung erfolgt im zweistufigen Vollverfahren und umfasst eine Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit kann bis zum 12. April 2024 Stellungnahmen abgeben.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.