Ginsheim-Gustavsburg ist eine Stadt im Nordwesten des südhessischen Kreises Groß-Gerau. Die Stadt grenzt an die Landeshauptstadt Wiesbaden und die Landeshauptstadt Mainz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.761 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65462
Vorwahlen
06134 (Gustavsburg),06144 (Ginsheim)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neubau wohnvoll Village“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Plan umfasst die Errichtung einer Seniorenwohnanlage am südöstlichen Ortsrand des Stadtteils Ginsheim, mit zwei Pflegewohngemeinschaften für 24 Bewohner und 43 betreuten Wohneinheiten. Zusätzlich sind ein Restaurant, ambulanter Dienst und eine Tagespflege geplant. Die Bauleitplanung erfolgt im zweistufigen Vollverfahren und umfasst eine Umweltprüfung. Die Öffentlichkeit kann bis zum 12. April 2024 Stellungnahmen abgeben.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.