Gommern ist eine Einheitsgemeinde und Stadt im Landkreis Jerichower Land in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Jerichower Land
Einwohner
10.452 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39175 (Menz, Wahlitz),, 39245 (Dannigkow, Gommern),39264 (Dornburg, Lübs, Prödel),39279 (Ladeburg, Leitzkau),39291 (Karith, Nedlitz, Vehlitz)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039200 (Gommern, Dannigkow, Karith, Vehlitz, Wahlitz)039224 (Nedlitz)039241 (Ladeburg, Leitzkau)039242 (Dornburg, Lübs, Prödel)039292 (Menz)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gommern – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Wohnbebauung Winkel – OT Möckern" trat mit einer Bekanntmachung vom 28.02.2022 in Kraft. Dieser Plan zielt auf die Weiterentwicklung der Wohnbebauung im nordwestlichen Bereich von Möckern im Ortsteil Möckern und festlegt ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.