Groß-Bieberau (im lokalen Dialekt: Biwera) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg am Nordrand des Odenwalds.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4693 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64401,64395 (Hippelsbach)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06162, 06161 (Hippelsbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Bieberau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Groß-Bieberau gibt es aktuell folgende Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Bebauungsplan "Presseläcker, 4. Änderung" wurde behandelt, einschließlich der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 06.11.2023 bis 08.12.2023.
- Es gibt Planungen für einen Photovoltaikpark in Hippelsbach und eine Projektstudie zur Bebauung der städtischen Liegenschaft Justus-von-Liebig-Straße 16-18.
- Eine Bürgerversammlung am 01. Oktober 2024 behandelt den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise für die Ortsumgehung Groß-Bieberau B38.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.