Groß-Gerau ist die Kreisstadt des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64501–64521
Vorwahl
06152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Gerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Groß-Gerau betreffen vor allem die Fortschritte und Änderungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Gebiete der Stadt.
- Der Bebauungsplan "Auf Esch" wird weiterentwickelt, mit Schwerpunkten auf Wohnen, Nahversorgung und lokalem Arbeitsplatzangebot. Das Plangebiet umfasst Wohnbebauung und gewerbliche Nutzungen wie Gaststätten, Einzelhandel und Handwerksbetriebe.
- Bauleitplanungen und Bebauungsplanänderungen, wie die 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf Esch I", sind im Gange und wurden amtlich bekanntgemacht.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten, die direkt das Heizungsgesetz oder die kommunale Wärmeplanung in den Bebauungsplänen von Groß-Gerau betreffen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.